Katastervermessung

Rechtssichere Grenzen und amtliche Vermessungen

Die Katastervermessung bildet das Fundament des Liegenschaftskatasters – dem amtlichen Nachweis über Grundstücksgrenzen, Eigentumsverhältnisse und Gebäudebestand. Als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) bieten wir Ihnen sämtliche Leistungen der Katastervermessung nach den gesetzlichen Vorgaben an.

Was ist eine Katastervermessung?

Eine Katastervermessung dient der Erfassung, Festlegung und Dokumentation von Grundstücksgrenzen sowie der Lage von Gebäuden und baulichen Anlagen. Sie stellt sicher, dass die im Grundbuch verzeichneten Eigentumsverhältnisse mit den tatsächlichen Verhältnissen vor Ort übereinstimmen. Die Ergebnisse fließen in das Liegenschaftskataster ein und haben hohe rechtliche Bedeutung – z. B. beim Grundstückskauf, bei Bebauung oder Teilung.

Welche Tätigkeiten gehören zur Katastervermessung?

Grenzwiederherstellung und Abmarkung

Grenzmarken, die verloren gegangen sind oder nicht mehr erkennbar sind, werden anhand amtlicher Unterlagen neu bestimmt und vor Ort markiert. Fehlende Grenzmarken werden mit Granitgrenzsteinen oder anderen offiziell zugelassenen Marken dauerhaft gekennzeichnet (abgemarkt). Eine sichtbare Grenze bildet die Grundlage für rechtssichere Eigentumsverhältnisse und trägt zum Nachbarschaftsfrieden bei.

Zerlegungsvermessung und Grenzfeststellung

Wenn ein Flurstück geteilt oder neu zugeschnitten werden soll (z. B. zur Bebauung oder Veräußerung), wird eine Zerlegung vorgenommen. Aus dem alten Flurstück entstehen zwei oder mehr neue Flurstücke mit neuen Flurstücksnummern. Dadurch bleibt die Veränderung im Liegenschaftskataster nachweisbar. Die neuen Grenzen werden vor Ort vermessen und im Kataster fortgeführt.

Gebäudeaufmessung

Neu errichtete oder veränderte Gebäude müssen in das Liegenschaftskataster aufgenommen werden. Wir vermessen präzise die Lage und den Grundriss des Gebäudes und melden diese Angaben an die Katasterbehörde.

Die Pflicht zur Gebäudeaufmessung ist im Vermessungsgesetz § 7 Abs. 3 SächsVermKatG verankert.

Wer darf eine Katastervermessung durchführen?

Katastervermessungen dürfen ausschließlich von Personen mit hoheitlicher Befugnis durchgeführt werden. In Sachsen sind dies die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) sowie die Vermessungsverwaltungen der Länder. Christian Kurtze ist als ÖbVI zur Durchführung aller amtlichen Vermessungen befugt und arbeitet in enger Abstimmung mit den zuständigen Katasterbehörden.

Wie läuft eine Katastervermessung ab?

1. Beratung und Antragstellung

Wir beraten Sie zu Ihrem Vorhaben und klären Sie über die voraussichtlichen Kosten auf. Anschließend stellen Sie bei uns den Antrag auf Kastervermessung. Die Vorlage für den Antrag stellen wir Ihnen bereit.

2. Vermessung vor Ort

Unsere Mitarbeiter erfassen präzise alle relevanten Daten mit modernster Messtechnik. Die Arbeiten vor Ort werden vorab angekündigt.

3. Grenztermin

Bei Katastervermessungen erfolgt ein offizieller Grenztermin, bei dem Eigentümer und Beteiligte über den Grenzverlauf informiert werden.

4. Bearbeitung und Einreichung

Die Ergebnisse werden ausgewertet und eine amtliche Vermessungsschrift erstellt. Dieser wird zur Übernahme ins Liegenschaftskataster an die zuständige Vermessungsbehörde weitergeleitet.

5. Fortführung des Liegenschaftskatasters

Die Vermessungsergebnisse werden geprüft und ins amtliche Liegenschaftskataster übernommen. Sie dienen als Grundlage für die Fortführung des Grundbuchs.

Beachtung des Baurechts (BauGB, BauNVO, SächsBO)

Katastervermessungen stehen oft in engem Zusammenhang mit baurechtlichen Fragestellungen. Wir achten bei allen Maßnahmen auf die Einhaltung relevanter Vorschriften – insbesondere:

  • Baugesetzbuch (BauGB): regelt z. B. Grundstücksteilungen, Erschließung und Bebaubarkeit

  • Baunutzungsverordnung (BauNVO): gibt Vorgaben zu Nutzung, Baugrenzen und Maß der baulichen Nutzung.

  • Sächsische Bauordnung (SächsBO): enthält Regelungen zu Abstandsflächen, Gebäudeabmessungen u.v.m.

Durch unsere Erfahrung in der Verbindung von Vermessung und Baurecht unterstützen wir Sie bei einer rechtssicheren und effizienten Umsetzung Ihres Vorhabens.



Sprechen Sie uns an – wir begleiten Sie kompetent durch den gesamten Ablauf der Katastervermessung.